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Pferderecht: 6 Tipps zum Recht im Pferdesport

Pferderecht: Wichtige Fragen kurz beantwortet

Kurzübersicht von Rechtsanwalt Stephan Pahl

Europaweit als Rechtsanwalt tätig im Pferderecht

 

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Gilt die Straßenverkehrsordnung für Reiter?

Jeder Reiter, der sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, unterliegt den Vorschriften der StVO. Gemäß § 28 II StVO gelten sämtliche Verkehrsregeln für ihn sinngemäß. Er hat sich also z.B. auf den Straßen mit seinem Pferd rechts zu bewegen und bei Dunkelheit sich und sein Pferd ähnlich einem Radfahrer zu beleuchten. Wie die anderen Verkehrsteilnehmer hat er auch die Vorfahrtsregeln zu beachten. Er sollte außerdem nicht vergessen, dass er bei Unfällen sich erst dann von der Unfallstelle entfernen darf, wenn der Unfallgeschädigte oder die Polizei dieses erlaubt. Andernfalls kann er sogar den Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht erfüllen.

 

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Promillegrenze für Reiter im Straßenverkehr

Diese Frage ist zunächst zu verneinen. Als Verkehrsteilnehmer macht sich der Reiter jedoch u.U. strafbar, wenn er alkohol-bedingt einen Unfall verursacht und dadurch den Straßenverkehr erheblich gefährdet. Versicherungs- und haftungsrechtlich wird bei einem Reitunfall des alkoholisierten Reiters jedoch oft ein Mitverschulden und damit eine persönliche, nicht durch die Versicherung gedeckte Haftung zu erkennen sein.

 

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Pferdekauf: Erhöht Handschlag Vertragssicherheit?

Diese Frage ist klar zu verneinen. Der zugrunde liegende Vertrag ist entweder ein mündlicher Vertrag oder ein schriftlicher Vertrag mit den hierfür jeweils geltenden Beweismöglichkeiten. Der Hand-schlag oder ein Ehrenwort geben dem jeweiligen Vertragspartner keine weitergehende Sicherheit. Die Rechtsprechung des BGH zu derartigen Instituten lässt sich wie folgt zusammenfassen:

"Wer an das Ehrenwort des anderen glaubt, ist selber schuld."

 

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Pferdekaufvertrag: schriftliche Abfassung nötig?

Die Abfassung eines schriftlichen Vertrages ist unbedingt anzuraten! Es gibt keine bessere und sicherere Möglichkeit, die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zu beweisen, als einen schriftlichen Vertrag, der alle Einzelheiten des Rechtsgeschäfts festhält.

 

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Ein gekauftes Pferd umtauschen oder Preis mindern

Das neue Kaufrecht im BGB, das für Verträge ab dem 01.01.2002 gilt, gibt dem Pferdekäufer derartige Rechte. Einzelheiten dazu finden Sie in meinem Aufsatz: "Gewährleistung beim Pferdekauf unter Berücksichtigung der Schuldrechtsreform 2002".

 

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Pferdekaufverträge und Einstellverträge:

Sowohl bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (www.fn-dokr.de), als auch z.B. beim Provinzial-Verband westfälischer Reit- und Fahrvereine e.V. (www.pv-muenster.de) sowie einigen Verlagen von Pferdezeitschriften finden Sie hierfür und für andere den Pferdefreund betreffende Rechtsgeschäfte kostenlose Vertragsmuster.

 










 

 

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